© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 882104

Katrin Korak-Kohl | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.5 Wirkung der Aufforderung oder ihrer Unterlassung (§ 814 ABGB)

Rechtswirkung einer ordnungsgemäßen Gläubigeraufforderung

Eine ordnungsgemäße Gläubigeraufforderung hat zur Folge, dass der Erbe nur die innerhalb der Frist angemeldeten Forderungen aus der Verlassenschaft befriedigen muss. Ein Gläubiger, der seine Forderung nicht angemeldet hat, erhält nur dann etwas, wenn die Verlassenschaft nach der Befriedigung der angemeldeten Forderungen noch nicht erschöpft ist. Ausgenommen sind Forderungen, die dinglich besichert sind. Forderungen von Pfandgläubigern, soweit diese durch Pfandrechte gedeckt sind, sind unabhängig von einer Anmeldung zu berichtigen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop