© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 822013

Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.4 Rückfallerbe

Begriff des Stammgutes

Eine der wohl charakteristischen Besonderheiten des ungarischen gesetzlichen Erbrechts ist das so genannte Rückfallerbe (ung. ági öröklés). Dieses Institut besteht bereits seit 1861 im ungarischen Erbrecht, wurde im Ptk 1959 kodifiziert und im neuen Ptk mit nur geringen Änderungen weitergeführt. Das Rückfallerbe trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Vermögenswerte nicht der allgemeinen gesetzlichen Erbfolge unterliegen sollen. Es handelt sich typischerweise um Vermögenswerte, die als Stammgüter einer Familie angesehen werden und die – mangels Nachkommen – nicht im Erbweg auf einen Ehegatten oder dessen Familie übergehen sollen. Vielmehr sollen diese Vermögenswerte innerhalb desjenigen Familienstammes verbleiben, aus dem sie der Erblasser erhalten hat.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop