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Dokument-ID: 1080764
12.2.11 Zusammenfassung – Ausnahmen von der Zahlung des gesetzlichen Übernahmspreis
Es bestehen folgende Ausnahmen von der Zahlung des (vollständigen) gesetzlichen Übernahmspreises:
1. Befreiung
- Der Überlebende ist Pflichtteilsberechtigter, es besteht ein qualifizierter Bedarf an der gemeinschaftlichen Wohnung und es sind keine übrigen Pflichtteilsberechtigten vorhanden bzw der Nachlass ist ansonsten nicht verschuldet