12.2 Wohnungseigentum bei Tod eines Partners – § 14 WEG
Einleitung
Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2025 in Österreich rund eine halbe Million Hauptwohnsitzwohnungen, die als Wohnungseigentum genutzt wurden. Daraus lässt sich die große praktische Bedeutung von Wohnungseigentum und der zugrundeliegenden rechtlichen Basis (dem Wohnungseigentumsgesetz, WEG 2002) deutlich ableiten. Aus erbrechtlicher Perspektive stellt sich aufgrund der Besonderheit des Wohnungseigentums die Frage, was mit dem Wohnungseigentumsanteil (genauer: dem Mindestanteil) im Todesfall des Wohnungseigentümers passiert. Hier sieht das WEG 2002 besondere Regelungen vor, die dem allgemeinen Erbrecht nach ABGB vorgehen. Der folgende Beitrag widmet sich diesen Sonderbestimmungen des WEG 2002.