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Neu Dokument-ID: 996676

Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

20.1.5 Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens

Voraussetzungen

Ein Verfahren kann, soweit im gegebenen Zusammenhang von Relevanz, unter bestimmten Voraussetzungen durch den Tod der Partei, des gesetzlichen Vertreters der Partei oder des Rechtsanwaltes unterbrochen werden.

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