11.9.2 Letztbegünstigte einer Privatstiftung
Von den Begünstigten einer Privatstiftung sind die oder der Letztbegünstigte(n) zu unterscheiden. Letztbegünstigter ist derjenige, den der Stifter in der Stiftungserklärung zum Empfänger des verbleibenden Vermögens nach Abwicklung der Privatstiftung bestimmt. Die Letztbegünstigten können entweder in der Stiftungsurkunde oder in der Stiftungszusatzurkunde benannt werden. Aus der Benennung als Begünstigter kann nicht die Letztbegünstigtenstellung abgeleitet werden. Die Festlegung in der Stiftungserklärung erfolgt entweder durch konkrete Benennung einer Person oder durch Festlegung von Kriterien, die den Letztbegünstigten bestimmbar machen. Ebenso kann der Stifter eine Stelle – so wie dies auch bei der Festlegung von Begünstigten möglich ist – namhaft machen, die den Letztbegünstigten auswählen darf. Diese Stelle kann auch der Stiftungsvorstand sein; von Gesetzes wegen hat dieser aber nicht ein Benennungsrecht.