15.1 Einleitung
Mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (in der Folge abgekürzt als ErbRÄG 2015) hat sich der Gesetzgeber das Ziel gesetzt, die erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB, die großteils noch aus dem Jahr 1811 stammen, sprachlich zu modernisieren, und an die geänderten Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts heranzuführen. Beabsichtigt war freilich keine gänzliche Neufassung des österreichischen Erbrechtes, sondern die Modernisierung sollte ausweislich der Erläuterungen zur Regierungsvorlage mit Augenmaß erfolgen, und die Eingriffe sollten behutsam sein. Zudem sollte die Rechtsprechung, die sich in den vergangenen Jahrzehnten vom Gesetzestext oft weit entfernt hatte, kodifiziert werden, und veraltete Bestimmungen sollten eliminiert werden.