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Neu Dokument-ID: 1129112

Katrin Korak-Kohl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.1 Berufung zum Vermächtnisnehmer (§ 647 ABGB)

Begriff des Vermächtnisses – Abgrenzung zur Erbeinsetzung

Alle Zuwendungen des Verstorbenen von Todes wegen, die nicht in der Hinterlassung eines Erbteils bestehen, werden Vermächtnis genannt (§ 535 ABGB).

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