5.2 Aktuelle Rechtsprechung – Jahr 2025
Keine Veränderung der Erbquoten durch die Anrechnung von Vorempfängen
OGH 21.01.2025, 2 Ob 219/24f
Die Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden auf den Erbteil nach § 752 ABGB verschiebt nicht die Erbquoten, sondern spielt nur bei der Erbteilung eine Rolle, wenn es darum geht, welcher Erbe wie viel aus der Verlassenschaft erhalten soll (vgl 2 Ob 100/22b Rz 11 mwN). Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs sind Streitfragen einer solchen Anrechnung deshalb im – auch vor der Einantwortung eröffneten streitigen – Rechtsweg auszutragen und stehen der Einantwortung der Verlassenschaft nicht entgegen (RS0008145).