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Neu Dokument-ID: 464345

Kommentar

Art 31 VO 650/2012

Anpassung

Diese Bestimmung geht mit Art 1 Abs 2k konform in der ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Verordnung dingliche Rechte ausgenommen wurden. Das führt dann eben zur Konsequenz, dass die Rechtsfiguren so gut wie möglich angepasst werden müssen, wenn die Art eines dinglichen Rechtes einem Staat fremd ist.

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