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Dokument-ID: 1241265
3.11.1 Vorgehensweise zur Regelung des digitalen Nachlasses im Anlassfall
Ist der Worst Case bereits eingetreten, muss dieser strukturiert und methodisch abgearbeitet werden – trotz all der darin enthaltenen Tragik des Ereignisses. Im Regelfall fehlt die Dokumentation aller Geschäftsprozesse, und in der Regel betreibt ein kleines Unternehmen auch kein Wissensmanagement. Folgende chronologische Vorgehensweise bietet sich jetzt an: