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Dokument-ID: 1093301
7.1.1 Pflichtteilsanspruch (§ 756 ABGB)
Geldpflichtteil; Deckung des Pflichtteils
Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen Anspruch auf Zahlung in Geld, wobei der Verstorbene gem § 761 eine andere Erfüllungsart als jene des Geldpflichtteils vorsehen kann: der Verstorbene kann den Pflichtteilsanspruch auch mit einer Zuwendung auf den Todesfall oder mit Schenkung unter Lebenden decken. Der Anspruch richtet sich vor der Einantwortung gegen die Verlassenschaft, nach Einantwortung gegen die Erben (§ 764 Abs 1).