3.9 Europäisches Nachlasszeugnis
Ein zentrales Element der EuErbVO stellt schließlich die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) dar. Es handelt sich um eine supranationale Legitimationsurkunde, die dem Nachweis der Stellung als Erbe oder Vermächtnisnehmer samt dem jeweiligen Anteil am Nachlass sowie der Befugnis zur Vollstreckung des Testaments oder Verwaltung des Nachlasses dient. Dadurch soll, auch durch die einheitliche formale Gestaltung, eine Erleichterung des internationalen Rechtsverkehrs erreicht werden.