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Dokument-ID: 866530
5.3.7 Die Stellung des Ehegatten
Allgemeines
Auch voneinander dauernd getrennt lebende Ehegatten beerben einander, jedoch besteht – unabhängig vom gemeinsamen oder getrennten Haushalt der Eheleute – kein gesetzliches Erbrecht des überlebenden Ehegatten, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers ein Scheidungsverfahren anhängig ist (Ärvdabalk 3 kap. 10 §).