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Dokument-ID: 881975
7.3.1 Ermittlung und Berechnung des Pflichtteils (§ 778 ABGB)
Inventarisierung
Gem Abs 1 hat der konkret Pflichtteilsberechtigte im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung das Recht, die Schätzung und Inventarisierung der Verlassenschaft zu beantragen (siehe auch § 804 ABGB). Die Inventarisierung stellt die Grundlage für dieErmittlung des Pflichtteilsanspruchs durch den Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren dar.