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Dominik Rammelmüller | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.8 Legitimation als Rechtsnachfolger

Die erbrechtlichen Beurteilungen, was zur Verlassenschaft gehört und wer die Rechtsnachfolger einer verstorbenen Person sind, sind zentrale Punkte im Verlassenschaftsverfahren. Bei diesen Beurteilungen darf jedoch nicht stehen geblieben werden, gilt es doch diese Beurteilung faktisch umzusetzen und die einzelnen Rechtsnachfolger auch tatsächlich zu den ihnen vermachten Vermögensgegenständen zu verhelfen. Dies gilt im Besonderen auch für digitale Güter, zumal sich hier die Problematik der Zugangsgewährung zu Nutzerkonten oder ähnlichem wie bereits oben beschrieben regelmäßig stellt. In diesem Zusammenhang ist die Frage, wie sich Personen als Rechtsnachfolger der verstorbenen Person legitimieren können bzw wie der Nachweis des Eintritts der Rechtsnachfolge insb gegenüber den Providern bzw Online-Diensteanbieter erbracht werden kann.

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