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Felix Karl Vogl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.14 Anrechnung von lebzeitigen Zuwendungen in der gewillkürten Erbfolge

Ob die Zuwendungen, welche ein Erblasser einem letztwillig eingesetzten Erben zu Lebzeiten nach Errichtung eines Testamentes gemacht hat, auf dessen Erbteil anzurechnen sind, ist grundsätzlich nach den Regeln der Testamentsauslegung zu beurteilen und nicht nach den Regeln des 6. Kapitels des PK/ÄB (welche sich auf die gesetzliche Erbfolge beziehen).

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