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Dokument-ID: 1185325
3.20.2 Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte
Gegenstand der Registrierung
Im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte können Rechtsanwälte sowie Rechtsanwalts-Gesellschaften Testamente, sonstige letztwillige Verfügungen, Vereinbarungen nach § 14 Abs 5 WEG und Erbverzichte registrieren. Auch hier kommt es zu keiner Registrierung des Dokuments selbst in der Datenbank; erfasst wird lediglich die Tatsache der Errichtung und Hinterlegung.