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Dokument-ID: 1192829
10.5 Wohnungserhaltungsanspruch
Gesetzliche Regelung § 97 ABGB
Ist ein Ehegatte über die Wohnung, die der Befriedung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, verfügungsberechtigt, so hat dieser einen Anspruch darauf, dass der verfügungsberechtigte Ehegatte alles unterlasse und vorkehre, damit der auf die Wohnung angewiesene Ehegatte diesen nicht verliert. Dies gilt nicht, wenn das Handeln oder Unterlassen des verfügungsberechtigten Ehegatten durch die Umstände erzwungen wird.