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Dokument-ID: 881565
5.6.4 Vermuteter Widerruf (§ 724 ABGB)
Historie
Durch das ErbRÄG 2015 wurden die Gründe für die Vermutung des Widerrufs übersichtlich gegliedert und sprachlich modernisiert. Zusätzlich wurde klargestellt, dass jedes Handeln des Verstorbenen, das zum Erlöschen einer Forderung geführt hat, im Zweifel als Widerruf des Vermächtnisses anzusehen ist (vgl ErläutRV 688 BlgNR 25. GP 20).