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Dokument-ID: 866686
6.3.8 Güterteilung („tasinko/avvittring“) zwischen Nachlass und überlebendem Ehegatten
Das finnische Ehegüterrecht folgt während aufrechter Ehe dem Prinzip der Gütertrennung, bei Auflösung der Ehe hingegen dem Gedanken einer Gütergemeinschaft.