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Dokument-ID: 881846
6.3.5 Tod des unterhaltspflichtigen Ehegatten – Anspruch des Ehegatten oder eingetragenen Partners auf Unterhalt
Allgemeines
Sofern die Ehe/eingetragene Partnerschaft im Zeitpunkt des Todes des Unterhaltspflichtigen aufrecht ist, hat der überlebende Ehegatte/eingetragene Partner folgende Ansprüche: