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Neu Dokument-ID: 534780

Kommentar

Art 10 VO 650/2012

Voraussetzung der subsidiären Zuständigkeit

Voraussetzung für das Vorliegen der subsidiären Zuständigkeit ist, dass der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes nicht in einem Mitgliedstaat hatte.

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