© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1093368

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.9.4 Gesetzliche Rechte der Begünstigten

Sind die Begünstigten Zuwendungsempfänger der Privatstiftung, kommen ihnen von Gesetzes wegen Rechte zu, um die Erfüllung des Stiftungszweckes und damit ihr Interesse an der Kontrolle des Vorstandshandelns und der Stärkung ihrer vermögensrechtlichen Position zu verfolgen. Das sind das Auskunftsrecht über die Erfüllung des Stiftungszwecks gem § 30 PSG sowie die Antragslegitimation nach § 35 Abs 3 und Abs 4 PSG, die dem Begünstigten Rechte im Zusammenhang mit der Auflösung der Privatstiftung gewährt. Weiters hat der Begünstigte das Recht, bei Gericht einen Antrag auf Bestellung oder Abberufung von Organen gem § 27 PSG zu stellen. Im Sinne der Lehre (Kalss/Zollner, Die gesetzlichen Rechte der Begünstigten, GesRz 2008, 125) und Rechtsprechung (OGH 15.12.2004, 6 Ob 180/04w; 02.07.2009, 6 Ob 101/09k) kommen diese Rechte allerdings nur Begünstigten mit klagbarem Anspruch sowie aktuell Begünstigten zu. Potentiell Begünstigte sind Begünstigte mit einer bloßen Anwartschaftsstellung auf die Zuwendung, da diese befristet oder von einer Bedingung abhängig ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop