Neu
Dokument-ID: 1160412
6.3.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der Tod eines Gesellschafters hat keinen Einfluss auf den Bestand der Gesellschaft. Gem § 76 GmbHG sind Geschäftsanteile der GmbH frei übertragbar, vererblich und fallen in den Nachlass.