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Dokument-ID: 880987
5.2.1 Unverständliche und gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen (§ 697 ABGB)
Unverständliche Bedingung
Unverständlich ist eine Bedingung, wenn ihr trotz Auslegung (§ 553 ABGB) kein eindeutiger Gehalt entnommen werden kann; zB unbestimmte, lächerlich machende, bloßstellende und schikanöse Bedingungen (Nemeth/Eccher in Schwimann/Neumayer, ABGB-TaKom4 § 697 Rz 1).