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Dokument-ID: 1185318
8.2.1 Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsvoraussetzung – Wartezeit
- Altersunabhängige Voraussetzungen für die Waisenpension
- Mindestens 300 Versicherungsmonate
- Mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung. Zu den Beitragsmonaten zählen pro Kind auch bis zu 24 Monate des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld.