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Felix Karl Vogl | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.1 Rechtsquellenkunde des erbrechtlichen IZPR und IPR

Wichtigste Rechtsquelle ist mittlerweile die EuErbVO (VO ABl 650/2012 vom 4. Juli 2012). Nur noch für „Altfälle“ von Bedeutung sind das Gesetz IDL (1937:81) und für internordische Erbfälle das Gesetz NDL (1935:44, 1935:45 und 1935:46), wobei Letzteres der Umsetzung der Konvention von Kopenhagen aus dem Jahr 1934 diente (hiezu sogleich unten).

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