© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 791753

Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Anwendungsbereich

In zeitlicher Hinsicht gilt die EuErbVO, wie soeben ausgeführt, für alle Todesfälle, die sich nach dem 17.08.2015 ereignen. Örtlich ist sie in allen EU-Staaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks anzuwenden: während Dänemark an der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen ohnedies nur sehr eingeschränkt teilnimmt, haben Großbritannien und Irland von der Möglichkeit des „opt out“ Gebrauch gemacht. Eine spätere Teilnahme dieser drei Staaten ist allerdings möglich. Derzeit sind sie jedoch, ebenso wie alle Staaten außerhalb der EU, „Drittstaaten“ im Sinn der Terminologie der EuErbVO.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop