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Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.3.6 Eigentümerpartnerschaft im Wohnungseigentum

Da nach österreichischem Recht nur zwei Personen in Form einer Eigentümerpartnerschaft das Eigentum am Mindestanteil zustehen kann (§ 12 f WEG 2002 idgF), kann der Eigentumserwerb einer Personenmehrheit an einer österreichischen Eigentumswohnung – welcher sich aufgrund des Ergebnisses einer ausländischen Verlassenschaftsabhandlung oder der Anwendung eines ausländischen Erbstatuts in Österreich ergeben kann – nicht im Grundbuch eingetragen werden. Gem § 12 Abs 3 WEG 2002 hat das Grundbuchsgericht daher, wenn ein derartiger Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts gestellt wird, die Antragsteller auf die Unmöglichkeit dieser Einverleibung hinzuweisen und ihnen eine angemessene Frist einzuräumen, stattdessen den Erwerb des Mindestanteils durch eine einzelne Person oder durch eine Eigentümer-Partnerschaft zu beantragen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, hat das Grundbuchsgericht eine öffentliche Feilbietung des Mindestanteils vorzunehmen (§ 12 Abs 3 WEG 2002).

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