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Neu Dokument-ID: 976717

Ulrike Christine Walter - Redaktion FORUM Media - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Inhalt der Erbantrittserklärung (§ 159 AußStrG)

Rechtliche Grundlage

„§ 159. (1) Die Erbantrittserklärung hat zu enthalten:

  1. Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt und Anschrift des Erbansprechers;
  2. die Berufung auf einen Erbrechtstitel;
  3. die ausdrückliche Erklärung, die Erbschaft anzutreten;
  4. die ausdrückliche Erklärung, ob dies unbedingt oder mit dem Vorbehalt der Rechtswohltat des Inventars (bedingte Erbantrittserklärung) geschehe.

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