1.1.4 (Gemischte) Schenkung zu Lebzeiten
Rechtsgültigkeit, Formpflichten
Eine reine Schenkung erfolgt ohne Gegenleistung des Beschenkten, ist also unentgeltlich. Der Geschenkgeber verschenkt eine Sache, ein Haus, sein gesamtes Vermögen, der Geschenknehmer wird sofort Eigentümer, wenn er der freigebigen Zuwendung zustimmt. Sofern eine Übergabe der Sache nicht zugleich zu bewerkstelligen ist, ist die Schenkung formpflichtig. Eine Schenkung ohne sofortige Übergabe muss in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen sein. Wird eine Liegenschaft sofort übergeben – meistens durch Übergabe der Schlüssel – ist die Schenkung wirksam, auch wenn der Beschenkte noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.