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Dokument-ID: 1185319
8.2.2 Beginn, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Waisenpension
Pensionsstichtag
Als Pensionsstichtag gilt der nächstfolgende Monatserste auf den Todestag, es sei denn, der Todestag fällt auf einen Monatsersten. Der Stichtag ist wichtig, da zu diesem Tag festgestellt wird, ob jemand eine Pension bekommt, welcher Versicherungsträger die Waisenpension auszahlt und wie hoch diese ist.