6.2 Internationales Privatrecht und internationales Zivilverfahrensrecht in Finnland
Vorauszuschicken ist, dass für das finnische IZPR und IPR vergleichsweise wenige gerichtliche Entscheidungen und auch nur wenige Stellungnahmen in der finnischen Rechtsliteratur vorliegen. • [Fußnote: Vgl von Knorre/Mincke in ihrem Länderbericht Finnland in Süß (Hrsg), Erbrecht in Europa 467 ff Rz 1.] Die Anzahl von Erbfällen mit internationalem Bezug ist in Finnland noch immer eher gering und steigt nur langsam. Dies hat auch darin seine Ursache, dass das seinerzeit wirtschaftlich schwache Finnland in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts vor allem Auswanderungs- und nicht Einwanderungsland war – wichtigstes Zielland finnischer Auswanderer war dabei das benachbarte Schweden. Auch die wirtschaftliche und politische Isolation, in welcher Finnland sich aufgrund der bedrohlichen Nähe zur Sowjetunion befand, sowie die geographisch randständige Lage in Europa haben zur geringen Einwanderung nach Finnland beigetragen. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten hat die (legale und illegale) Einwanderung nach Finnland deutlich zugenommen – daher ist auch erst für die Zukunft damit zu rechnen, dass die Zahl der in Finnland anfallenden internationalen Erbfälle deutlich steigen wird.