© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 866667

Felix Karl Vogl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.1 Kurze historische Einleitung

Das heutige Gebiet der Republik Finnland bzw ihr historisches Gebiet war jahrhundertelang (bis zum Jahr 1809) Teil des Königreiches Schweden. Demgemäß fußt das Recht der Republik Finnland auf jahrhundertealter schwedischer Rechtstradition. Auch die Zeit der Zugehörigkeit Finnlands zum Russischen Zarenreich (1809 bis 1917) änderte an dieser Tradition nichts Substantielles, da Finnland im Rahmen des Russischen Zarenreiches den Status eines autonomen Großfürstentums und insofern eine politische Sonderstellung innehatte. Diese Sonderstellung brachte es mit sich, dass die schwedische Rechtstradition grosso modo bewahrt wurde. Die Tatsache, dass die Eliten Finnlands sich stets aus dem schwedischsprachigen Bevölkerungsteil rekrutiert hatten sowie die Tatsache, dass auch während der Zugehörigkeit Finnlands zum Russischen Zarenreich (bis auf die Jahre ab ca 1900) eine Russifizieriungspolitik nicht stattfand, halfen ebenfalls mit, die schwedische Rechtstradition Finnlands auch während der Zugehörigkeit Finnlands zum Russischen Zarenreich zu bewahren.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop