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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Praxisbeispiele und Entscheidungshilfen für letztwillige Verfügungen

Ehegatten: „Wir wollen, dass der überlebende Ehegatte/Eingetragene Partner das Erbe bekommt“

Nur für den Fall, dass der Verstorbene keine Kinder hat und seine beiden Elternteile schon vorverstorben sind, erhält der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass. Sind weitere Pflichtteilsberechtigte vorhanden, sprich die Kinder des Verstorbenen, ist der Nachlass dem anderen Ehegatten letztwillig zu vermachen, um zu garantieren, dass der Ehegatte die größere Erbportion erhält: Neben Kindern erbt der Ehegatte nämlich nur ein 1/3 als gesetzlichen Erbteil.

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