© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1093323

Birgit Zettel - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.5 Beweislast für das Vorliegens eines Enterbungsgrundes (§ 774 ABGB)

Beweispflicht des Pflichtteilsschuldners

Der Pflichtteilsschuldner (Erbe oder auch der Geschenknehmer gem § 789; OGH 24.11.1994, 2 Ob 581/94) muss das Vorliegen eines Enterbungsgrundes und die Kausalität beweisen (RS0012856 [T1] = OGH 20.02.1975, 6 Ob 206/74; OGH 08.08.2007, 9 Ob 27/07x). Gelingt ihm der Beweis des Vorliegens eines Enterbungsgrundes, hat der Pflichtteilsschuldner die gesetzliche Vermutung der Kausalität des Enterbungsgrundes für sich: Kann der Pflichtteilsschuldner das Vorliegen eines Enterbungsgrundes beweisen, wird dessen Ursächlichkeit für die Enterbung vermutet.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop