© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1100737

Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.1 Vorbemerkungen zur Vertretungsbefugnis von Verlassenschaftskuratoren

Bestellung als Verlassenschaftskurator

Der Verlassenschaftskurator wird grundsätzlich vom Verlassenschaftsgericht mit Beschluss bestellt. Im Fall des § 811 ABGB kann die Bestellung auch vom Prozessgericht erfolgen (§ 8 ZPO) oder im Fall des § 34 EO vom Exekutionsgericht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop