6.5 Die finnische Erbschaftsteuer
Finnland erhebt von Erbschaften (wie auch von Schenkungen) eine Steuer, welche im Gesetz über die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Gesetz 1940/378, nachfolgend FinErbStG) geregelt ist. Da Österreich derzeit keine Erbschaft- und Schenkungsteuer erhebt, kann derzeit im Verhältnis zwischen Österreich und Finnland eine Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftsteuer von vornherein nicht eintreten. Das zwischen Österreich und Finnland in Kraft befindliche Doppelbesteuerungsabkommen (BGBl III 42/2001 idF BGBl III 159/2011) erstreckte sich außerdem niemals auf die Erbschaftsteuer, sodass die Aufhebung der österreichischen Erbschaft- und Schenkungsteuer durch den VfGH auf die Anwendbarkeit dieses DBA von vornherein keine Auswirkungen haben konnte.