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Neu Dokument-ID: 1261233

Barbara Reichl-Bischoff | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.4 Der genaue Zeitpunkt des Beginns des Erbrechtsstreits

Das Außerstreitgesetz legt den Beginn des Erbrechtsstreits nicht fest. Der Erbrechtstreit beginnt nicht mit einem verfahrenseinleitenden Antrag einer der Parteien, sondern ist von Amts wegen durchzuführen.

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