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Dokument-ID: 1080763
12.2.10 Kfz-Abstellplätze
In den Fällen des § 14 Abs 3 und 5 Z 1 WEG vierter und fünfter Satz gelten die dort vorgesehenen Begünstigungen auch für einen im gemeinsamen Wohnungseigentum der Partner stehenden Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug, der von den Partnern zur einheitlichen Benützung zusammen mit der Wohnung gewidmet war (§ 14 Abs 6 WEG).