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Neu Dokument-ID: 1115125

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.4 Gesetzliche Erben

Definition

Gesetzliche Erben sind die Blutsverwandten des Verstorbenen gemäß dem Parentelensystem (§§ 731). Die verschwägerten und stiefverwandten Personen sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Weiters sind der Ehegatte oder eingetragene Partner im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen seine gesetzlichen Erben. Die gesetzliche Erbfolge ist mit Ausnahme des Erbrechts des Lebensgefährten eine Familienerbfolge.

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