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Dokument-ID: 1115125
6.1.4 Gesetzliche Erben
Definition
Gesetzliche Erben sind die Blutsverwandten des Verstorbenen gemäß dem Parentelensystem (§§ 731). Die verschwägerten und stiefverwandten Personen sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Weiters sind der Ehegatte oder eingetragene Partner im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen seine gesetzlichen Erben. Die gesetzliche Erbfolge ist mit Ausnahme des Erbrechts des Lebensgefährten eine Familienerbfolge.