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Dokument-ID: 996690
20.3.4 Einstellung des Abschöpfungsverfahrens bei Tod des Schuldners
Das Schuldenregulierungsverfahren ist das Sonderinsolvenzverfahren für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben („Privatkonkurs“). Dem Schuldenregulierungsverfahren ist das Abschöpfungsverfahren nachgeschaltet: Fünf Jahre lang werden die pfändbaren Einkünfte des Schuldners „abgeschöpft“, danach wird (unter bestimmten weiteren Voraussetzungen) die so genannte Restschuldbefreiung erteilt.