© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 996690

Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

20.3.4 Einstellung des Abschöpfungsverfahrens bei Tod des Schuldners

Das Schuldenregulierungsverfahren ist das Sonderinsolvenzverfahren für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben („Privatkonkurs“). Dem Schuldenregulierungsverfahren ist das Abschöpfungsverfahren nachgeschaltet: Fünf Jahre lang werden die pfändbaren Einkünfte des Schuldners „abgeschöpft“, danach wird (unter bestimmten weiteren Voraussetzungen) die so genannte Restschuldbefreiung erteilt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop