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Dokument-ID: 1185323
3.20 Testamentsregister
Es gibt in Österreich zwei Testamentsregister, nämlich
- das der von Österreichischen Notariatskammer 1972 eingeführte Zentrale Testamentsregister („ÖZTR“) und
- das seit 2006 bestehende Testamentsregister der Österreichischen Rechtsanwälte, welches vom ÖRAK betrieben wird.