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Dokument-ID: 1093358
11.8 Der Einfluss des Stifters auf die Privatstiftung
Gerade bei einer erbrechtlichen Gestaltung und Zielsetzung der Privatstiftung ist der Einfluss des Stifters auf die Geschicke der Privatstiftung von großer Bedeutung. Im Regelfall wird und will der Stifter sich nicht seines Einflusses auf die Privatstiftung begeben und allein dem Geschäftsführungs- und Vollzugsorgan der Privatstiftung, dem Stiftungsvorstand, vertrauen. Gesetzliche Instrumente zur Absicherung des Stifterwillens sind nur wenige vorhanden.