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Dokument-ID: 1136987
6.1 Vorbemerkungen zu Übergabeverträgen
Übergabsvertrag ist ein Vertrag, mit dem
- Vermögen
- gegen bestimmte Gegenleistungen
- zur Absicherung der Übergeber
- unter Vorwegnahme der Erbfolge
an die/den Übernehmer übergeben wird.