6.2.1 Gesetzliches Erbrecht der Verwandten (§ 731 ABGB)
Familienerbfolge
Nach der gesetzlichen Erbfolge soll das Vermögen des Verstorbenen in der Familie (Familienerbfolge) bleiben. Das Gesetz bestimmt, wer nach dem Tod des Verstorbenen zum Zug kommt, wenn der Verstorbene kein Testament errichtet hat. Dass das gesetzliche Verwandtenerbrecht nicht (nur) auf der Abstammung beruht, sondern (überdies) ein besonderes Naheverhältnis zwischen Eltern und Kindern voraussetzt, fehlt im positiven österreichischen Recht, jede Grundlage. Dass eine Erbantrittserklärung zurückzuweisen ist, wenn von vornherein feststeht, dass ein Erbrecht des Erklärenden nicht besteht, entspricht ständiger Rechtsprechung (MGA AußStrG2 § 122 E Nr 22; OGH 29.09.1992, 4 Ob 1591/92).