© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 649004

Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Vorbemerkungen zur Erbschaftsklage

Ist die Verlassenschaftsabhandlung rechtskräftig abgeschlossen, entspricht deren Ergebnis jedoch nicht der materiellen Rechtslage, steht dem „wahren“ Erben die Erbschaftsklage zur Verfügung, um sein Erbrecht gegenüber dem „Scheinerben“ geltend zu machen. Das Klagebegehren lautet auf Herausgabe der Erbschaft, es handelt sich also um eine Leistungsklage. Mit Rechtskraft des Urteils tritt der Kläger als Universalsukzessor in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein; das rechtskräftige Urteil ersetzt also insoweit den Einantwortungsbeschluss zu Gunsten des Klägers.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop