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Dokument-ID: 1261334
2.2.1 Verfahrenscharakter
Der Erbrechtstreit wird im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens und damit im Außerstreitverfahren durchgeführt, wobei das Verfahren allerdings einen streitähnlichen Charakter aufweist. Es gelten im Wesentlichen folgende Prinzipien des streitigen Verfahrens: