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Dokument-ID: 779236
9.4 Abschlussmanipulation
Bei einer Abschlussmanipulation geht es um die unrichtige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse eines Unternehmens bzw um eine wahrheitswidrige Darstellung in Ergebnis-, Finanzierungs- bzw Vermögenshaushalt. Abschlussmanipulation heißt, es muss ein unrichtiger Abschluss vorliegen, dh ein vorsätzlicher, mit Schädigungsabsicht begangener Verstoß gegen materielle Grundsätze ordnungsgemäßer Buch- bzw Verwaltungsführung, insbesondere der Bilanzwahrheit.